DocMorris siegt vor dem Europäischen Gerichtshof

11.12.2003 - Urteil: Arzneimittelversand ist grundsätzlich rechtmäßig

Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris darf in allen europäischen Ländern Arzneimittel versenden. 15 Richter des Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellten in ihrem Urteil vom 11. Dezember fest, dass die Verkehrswarenfreiheit grundsätzlich höher zu bewerten sei als ein Verbot des grenzüberschreitenden Versandes von rezeptpflichtigen Medikamenten. Sie folgten damit weitgehend dem Schlussplädoyer von Generalanwältin Christine Stix-Hackl. Mit dem Urteil findet der dreijährige Rechtsstreit zwischen DocMorris und dem Deutschen Apotheker-Verband ein vorläufiges Ende. Die deutsche Berufsvereinigung der Apotheker hatte im Oktober 2000 eine Einstweilige Verfügung gegen DocMorris erwirkt.

Der Gerichtshof überlässt es nun den Mitgliedsstaaten der EU, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu regeln. Die Bundesregierung hat sich bereits für die Zulassung des Medikamentenversands entschieden. Entsprechende Regelungen enthält das Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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