21.05.2003 - Das Bundeskabinett hat im Mai 2003 die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen.
Demnach dürfen Endverbraucher nur mit deren vorausgegangener Einwilligung angerufen werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Direktmarketer, denn: Die hatten zu Jahresbeginn mit Verbandsarbeit versucht, dem "restriktiven Referentenentwurf" (Deutscher Direktmarketing Verband, DDV) mit Lobby-Arbeit entgegenzuwirken, damit Telemarketer freier im Endverbrauchersegment agieren können. Offenbar ohne Erfolg.
"Falls die UWG-Novelle Gesetz wird", fürchtet DDV-Präsidentin Kerstin Plehwe in einer offiziellen Verbandsmitteilung, "verliert die Branche zahlreiche Aufträge an europäische Konkurrenten. Im Direktmarketing droht der Verlust von Arbeitsplätzen." Das scheint den Regierungsorganen gleichgültig zu sein, das Kabinett argumentiert mit dem Verbraucherschutz, den es in erster Linie zu wahren gelte.
Dass Bürger nicht mündig genug sind, um selbst zu entscheiden, ob sie zu Werbezwecken angerufen werden wollen, bezweifelt Dr. Peter Schotthöfer, Chef der gleichnamigen Münch-ner Anwaltskanzlei: "Man kann über Telefonmarketing denken, wie man will. Es gibt dabei negative wie auch positive Aspekte. Ich erwarte von einem modernen Gesetz, dass es ein so wichtiges Marketing-Instrument als ein Mittel unserer Wirtschaft anerkennt und allenfalls einer ausufernden Nutzung rechtliche Grenzen setzt." Schotthöfers Urteil über die Novelle: ein nicht zeitgemäßer, "unglaublicher Dilettantismus".
Zwar stimmt die UWG-Novelle den Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) im Allgemeinen "zuversichtlich", auch wenn "noch so manches Detail verbesserungsfähig und auch -bedürftig ist", so ein ZAW-Sprecher. Im Besonderen beim Direktmarketing hagelt es jedoch harsche Kritik: "Bezogen auf die Kommunikation mittels Telefon soll es offenbar auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts bei der historisch überkommenen und im europäischen Vergleich übermäßig restriktiven Rechtslage bleiben", heißt es in einer ZAW-Mitteilung.
Eine nach europäischem Recht mögliche Liberalisierung im Telemarketingsektor sei nicht ergriffen worden. "Sollte der Gesetzgeber den Blick in den Rückspiegel tatsächlich als Wegweiser bei der überfälligen Anpassung des UWG in diesen Bereichen erachten, würde die Chance vertan, Anschluss an die Gegebenheiten in zwölf von 15 Mitgliedstaaten zu finden", so der ZAW.
Formal ist das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Nach Plan wird sich der Bundesrat im Juni und der Bundestag nach der Sommerpause mit der Novelle befassen. Zum Jahresbeginn 2004 soll das Gesetz in Kraft treten. Einen Ausweg aus der Telefonmarketingmisere sieht Anwalt Schott- höfer nicht. Auch wenn er im Stillen hofft, dass die Opposition im Bundesrat intervenieren wird.
"Wenn ich die Aktivitäten des Bundeskabinetts sehe, fürchte ich, dass es an dem Gesetzentwurf nichts mehr ändern wird. Und dass die Regierung die Entwicklung in der Wirtschaft - damit meine ich durchaus das letzte Jahrzehnt - schlichtweg nicht zur Kenntnis nimmt." Beim DDV hat man die Hoffnung noch nicht völlig aufgegegen. Der Verband fordert derzeit seine Mitglieder auf, an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten sowie die lokalen Medien heranzutreten. ks
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