Offenes Internet

EU-Parlament beschließt Verordnung zur Netzneutralität

28.10.2015 - Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg eine Verordnung zur Netzneutralität beschlossen. Kritiker befürchten wegen der schwammigen Ausnahmeregelungen ein Ende des "offenen Internets".

Netzneutralität, der Begriff ist geprägt vom amerikanischen Netzaktivisten, Programmierer und Juristen Tim Wu, und meint eine Gleichbehandlung bei der Übertragung aller Daten im Netz. Das geht nach dem Best-Effort-Prinzip. Alle Dienste, die Daten übertragen, sollen also gleich behandelt werden. Ausgeschlossen sind aber die sogenannten Spezialdienste. Dabei handelt es sich eigentlich um eHealth-Anwendungen und Leitungen für selbstfahrende Autos. Eine genaue Definition fehlt allerdings in der Verordnung, weshalb Kritiker befürchten, dass sich große Unternehmen schnellere Leitungen kaufen können. Besonders benachteiligt wären Start-ups.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sieht in dem Beschluss kein Ende der Netzneutralität. Die Entscheidung würde vielmehr den Erfordernissen und Realitäten der Digitalisierung Rechnung tragen, so der Verband. Mit der Zulassung des Quality of Service-Prinzips reagiere der europäische Gesetzgeber auf die "enorme Zunahme des Datenverkehrs und die Verlagerung immer wichtigerer Anwendungen auf IP-Basis".

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr wird aber nicht müde, die Wichtigkeit des schon lange vom Verband geforderten Breitbandausbaus herauszustellen. Denn wie uns schon Joachim Jobi, Leiter Medien- und Netzpolitik beim BVDW, im März sagte: "Das Problem, warum es diese Diskussion überhaupt gibt - und das ist eine genuin politische Verantwortung -, ist, dass nicht genug Bandbreite zur Verfügung steht. Wenn wir nicht genug Bandbreite zur Verfügung stellen, kommt es zu einer Verknappung der Übertragungskapazität - und genau dort setzt dann die Diskussion um Best Effort und Quality of Service an. Im Grunde diskutieren wir dann die Folgen dieses Mangels."

Besonders für Start-ups und junge Unternehmen wird allerdings eine entscheidende Benachteiligung durch die EU-Entscheidugn befürchtet. Denn gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens sind schnell ladende Webseiten essenziell. Das Geld, um sich bevorzugt schnelle Leitungen kaufen zu können, fehlt den jungen Unternehmen aber meistens. Auch Jens Ihlenfeld, Geschäftsführer von Hosting-Anbieter SysEleven, äußert sich kritisch: "Die Privilegierung von Spezialdiensten ist mit der Netzneutralität nicht vereinbar, denn sie untergräbt die Gleichbehandlung aller Daten. Die Beschneidung der neutralen Infrastruktur ist der Anfang vom Ende des offenen Internets." Schon jetzt ließen sich die Auswirkungen der bevorzugten Behandlung im Mobile-Bereich ausmachen. Denn bestimmte Dienste werden, je nach Telekommunikationsanbieter, nicht auf das mobile Datenvolumen angerechnet. So einen Deal gibt es zum Beispiel zwischen der Deutschen Telekom und Spotify.

Statt Netzneutralität einzuschränken, empfiehlt SysEleven auf Peering zu setzten. Peering ist die freie Zusammenschaltung von Netzen. Das führe zu einer Entlastung großer Teile der Internet-Infraktruktur, verkürze die Wege, erhöhe die Geschwindigkeit und mache das Internet robuster gegen Ausfälle. (ks)

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