Veränderte Rahmenbedingungen

Auf und Ab in der Adressbranche

02.08.2012 - Die Dialogmarketingdienstleister strukturieren ihr Portfolio seit einiger Zeit um. Mit anderen und neuen Services wollen sie veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Der Gesetzesentwurf für das Meldewesen würde der Adressbranche insgesamt entgegen kommen. ONEtoONE gibt einen Überblick zu den Ereignissen der vergangenen Wochen.

Ist das die Chance für die gebeutelte Adressbranche? Der deutsche Bundestag verabschiedete in Rekordschnelle die Novelle des Meldegesetzes (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, MeldFortG) und damit auch die kurzfristig eingebrachte Änderung, die das ursprüngliche Opt-in für eine Datenherausgabe in ein Opt-out verwandelt. Eine Sonderregelung macht selbst den Widerspruch der Bürger gegen eine Herausgabe nichtig - jedenfalls wenn der Anfrager bereits Daten besitzt, und das ist bei Adressdienstleistern, die Daten meist verifizieren wollen, überwiegend der Fall.

Das Parlament tagte am 28. Juni, als Deutschland im Halbfinale der Fußball-EM spielte. Ein Video-Mitschnitt (Foto) dokumentiert, dass kaum 30 Abgeordnete anwesend waren. In knapp einer Minute wurde der Gesetzentwurf angenommen. Gut eine Woche später schlugen die Wellen aufgrund zahlreicher Medienberichte hoch. Auch die Koalition distanzierte sich von der Entscheidung. Laut Medienberichten kündigten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sowie CSU-Chef Horst Seehofer an, das MeldFortG stoppen zu wollen. Regierungssprecher Steffen Seibert verwies darauf, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren - es ist im Bundesrat zustimmungspflichtig - noch weiter verändert würde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in diesem Zuge den Bundesrat auf, "sich für die Selbstbestimmung der Verbraucher einzusetzen und die vorliegenden Regelungen abzulehnen".

EU-Justizkommissarin Vivian Reding äußerte gegenüber der Nachrichtenagentur DPA deutliche Kritik. "Ich bin überrascht, dass einige deutsche Politiker die Profitinteressen von hiesigen Werbeunternehmen vor das Grundrecht der Bürger auf Datenschutz stellen. Wie will der Staat glaubhaft von Unternehmen wie Facebook und Google verlangen, dass sie sich an strenge Datenschutzauflagen halten, während er selbst einen Ausverkauf des Datenschutzes an die Privatwirtschaft betreibt?", so Reding weiter. Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) kritisiert auch, dass von der Novelle v. a. die Auskunfteien und Adresshändler profitieren würden. "An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobby-Interessen bedient. Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt", sagte der ULD-Leiter.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) kann die Aufregung um die Novelle nicht nachvollziehen und hält die Diskussion für "teilweise irreführend". Dem Verband zufolge führt der Entwurf zu einer Verbesserung der gesetzlichen Datenschutzrechte für die Bürger, weil ein Widerspruchsrecht verankert wurde. Zudem sei die Erhebung und Auffrischung von Adressdaten zu Werbezwecken nur die Ausnahme, weil das Verfahren zu teuer sei. "So beträgt der durchschnittliche Preis pro übers Melderegister erhobene Adresse acht Euro", begründete der DDV. Die Adressberichtigung würde nur in Einzelfällen genutzt und sei im Sinne des Verbrauchers.

Auch wenn die Adressabfrage im Normalfall für die Dienstleister eine relativ teure Angelegenheit ist - bislang und mit Blick auf die bald endende Übergangsregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde in der Branche wiederholt betont, dass der Zugriff auf öffentliche Verzeichnisse weiterhin frei bleibe und dem postalischen Dialogmarketing zugute komme. Dass der aktuelle Meldegesetzentwurf den Adresshändlern gegenüber der ursprünglichen Opt-in-Fassung entgegenkommt, ist wohl unstrittig.

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