09.02.2012 - Der Vermittlungsausschuss (bestehend aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat) hat seine Beratungen über die Novellierung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) nach eigenen Angaben beendet. Wie in Branchenkreisen erwartet, soll die kostenlose Warteschleife kommen.
Änderungen hat es durch die Beratungen über den Gesetzesentwurf nur bezüglich der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Frequenzplanung und Frequenzverwaltung gegeben. Die in ONEtoONE bereits beschriebenen Pläne zur Einführung einer kostenlosen Warteschleife zugunsten des Verbraucherschutzes haben weiter Bestand.
Künftig wird es Unternehmen (nach einer einjährigen Übergangsfrist) dann nicht mehr möglich sein, Gebühren für Warteschleifen in Servicerufnummern zu verlangen. Dies gilt nicht bei Festpreistelefonaten oder Ortstarifen (siehe Gastbeitrag ONEtoONE 1/12).
Der Vermittlungsausschuss hat seinen Kompromissentwurf am 8. Februar dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Die Beratungen dauerten circa zwei Monate an. Nach Informationen des Bundesrates wollen beide Häuser noch bis 10. Februar über die vorgeschlagenen Änderungen beraten. Dann kann die TKG-Novelle endgültig beschlossen werden.
Die Call-Center-Branche rechnet bereits seit Längerem mit der Umsetzung, wie ONEtoONE-Gespräche mit den Verantwortlichen der Verbände CCV und DDV zeigen. Den Artikel finden Sie in Ausgabe 1/12 oder im Online-Archiv. (db)
[k]Update 10. Februar: Das Gesetz wurde nun verabschiedet und wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. [/k]
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