Lotterievermittlung

Bewegung beim Glücksspielgesetz

30.06.2011 - Seit Herbst 2010 steht das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland zur Debatte. Damals kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV): Er sei nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom 11. November 2010, die dem EuGH folgen, sind nun seit dem 28. Juni 2011 rechtskräftig. Damit können private Anbieter wieder Wetten in Deutschland anbieten.

Auf Grund des Monopols durften bisher nur staatliche Firmen Sportwetten anbieten und bewerben. Die Online-Vermittlung war gänzlich untersagt. Teilweise vermittelten private Firmen daher ausländische Sportwetten. Andere Online-Glücksspielanbieter wie Tipp 24 mussten ihr Deutschlandgeschäft stark zurückfahren und strichen demzufolge einen Großteil ihrer Werbebudgets. Das EuGH entschied jedoch, dass der deutsche GlüStV nicht effektiv dazu beitrage, "die Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen". Das Verwaltungsgericht Halle folgte im November den Vorgaben des EuGH und erklärte sämtliche Restriktionen des GlüStV für private Lotterievermittler wie Tipp 24 für unanwendbar. Hierzu gehören das Internetverbot, das Erfordernis einer Erlaubnis zur Vermittlung von Lotterien im Internet sowie Werbeverbote.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hatte Berufungen gegen diese Grundsatzurteile des Verwaltungsgerichts Halle eingelegt. Diese zog es nun zurück. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und private Lotterie-Vermittler haben jetzt wieder die Möglichkeit Wetten in Deutschland anzubieten.

Parallel arbeiten die Ministerpräsidenten in Deutschland noch an einer übergreifenden Änderung des GlüStV. Bereits im April legten 15 Bundesländer eine geänderte Version des GlüStV vor. "Der Entwurf der Bundesländer muss in wichtigen Details überarbeitet werden. Zum Beispiel sind aktuell 34 Erlaubnisse vorgesehen, um überhaupt wieder tätig werden zu können", so eine Sprecherin von Tipp 24 allerdings gegenüber ONEtoONE. Geplant war eine Entscheidung der Ministerpräsidenten über das Gesetz im Juni. Da derzeit die EU den Entwurf prüft, wird diese nun erst im Herbst erwartet. "Wir wollen schnellstmöglich wieder in Deutschland staatliche Lotterien vermitteln", sagt Tipp 24. "Darauf sind wir organisatorisch, technisch und finanziell bestens vorbereitet."

Einen Sonderweg geht Schleswig-Holstein mit einem liberaleren Entwurf, der laut Tipp 24 schon grünes Licht von der EU erhalten hat. Tipp 24 hofft jedoch weiterhin auf einen weniger restriktiven bundesweiten Beschluss in naher Zukunft, der die Voraussetzungen für die Lotterienvermittlung im Web schafft. In diesen wird nun auch die aktuelle Entscheidung in Halle einbezogen werden müssen. (kb)

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