OWM keilt gegen Verbraucherschutzministerium

14.06.2011 - Die deutsche Werbewirtschaft kritisiert Überlegungen des Verbraucherschutzministeriums, Werbekunden von Online-Services für mögliche Datenschutzmängel auf Seiten der Dienste-Betreiber verantwortlich zu machen. Uwe Becker, Vorsitzender der Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM), bezeichnete die Pläne als "schlicht unsinnig".

Bekannt geworden waren die Überlegungen vor Pfingsten durch einen Artikel von Spiegel Online. Dieser zitierte Christian Grugel, im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Ministerialdirektor für Verbraucherpolitik zuständig: "Wir prüfen, ob das Datenschutzrecht in Anlehnung an das Fernabsatzrecht so gestaltet werden kann, dass jeder, der im Internet Angebote in den deutschen Wirtschaftsraum macht, sich an deutsche Regelungen halten muss." Würde eine entsprechende Regelung umgesetzt, wären damit deutsche Werbekunden von US-Online-Diensten wie Google oder Facebook dafür verantwortlich, wenn diese sich nicht an hiesige Datenschutzbestimmungen hielten.

Als Konsequenz daraus könnten Marktteilnehmer ihre Mitbewerber verklagen, die über einen solchen ausländischen Online-Dienst werben. Das Ministerium prüfe, "ob betroffene Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben", so Grugel gegenüber Spiegel Online. Eine Sprecherin des BMELV gab auf Anfrage von ONEtoONE an, dass es "auf Arbeitsebene vielfältige Überlegungen gibt, wie man die Verbraucher schützen kann".

Uwe Becker, hauptberuflich Media Director D-A-CH beim Konsumgüterkonzern Unilever, sieht diese Pläne als nicht umsetzbar an: "Wie soll ein Werbung treibendes Unternehmen einen Internet-Anbieter daraufhin kontrollieren können, dass sämtliche Bedingungen des Datenschutzes auch wirklich erfüllt werden?", kritisierte der OWM-Vorsitzende die Überlegungen. Becker sieht die Gefahr, dass der Werbemarkt im Internet dadurch massiv behindert wenn nicht sogar vollständig abgewürgt wird. "Wir sind sehr daran interessiert, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden", sagte der OWM-Vorsitzende, aber nicht alle Verstöße seien für werbende Unternehmen immer erkennbar. Eine solche Regelung wäre "schlicht unsinnig, weil Unternehmen für Dinge haftbar gemacht werden, die sie gar nicht prüfen können."

Um solche Risiken zu vermeiden, bleibe nur eine Konsequenz, so Becker: "Unternehmen können in diesen Medien nicht mehr werben, wenn sie auf der sicheren Seite sein wollen." Der OWM zitiert ebenfalls den Juristen Stefan Engels, Partner der internationalen Anwaltskanzlei Hogan Lovells: "Das ist eine völlig unausgegorene Idee bei deren näherer Prüfung das Ministerium feststellen wird, dass sie rechtlich nicht umsetzbar ist", so Engels. (re)

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Daniel Strosing
    Daniel Strosing
    (Genesys Cloud Services Germany GmbH)

    Wie CX-Eperten die KI-Transformation umsetzen

    Erfahren Sie, wie Sie mit KI die Customer Experience in Ihrem Unternehmen revolutionieren können. An Fallbeispielen zeigt der Vortrag, wie Sie KI-Prozesse implementieren - von der Automatisierung von Gesprächen mit Einfühlungsvermögen bis hin zur Unterstützung von Agenten. Erfahren Sie, wie Sie das Potenzial von KI heben zur Schaffung nahtloser Kundenerlebnisse und der Steigerung der Effizienz in allen Bereichen.

    Vortrag im Rahmen der Daten & KI 2024. Künstliche Intelligenz, Datengestütztes Marketing und Vertrieb am 14.05.24, 11:30 Uhr

Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de