14.06.2011 - Die deutsche Werbewirtschaft kritisiert Überlegungen des Verbraucherschutzministeriums, Werbekunden von Online-Services für mögliche Datenschutzmängel auf Seiten der Dienste-Betreiber verantwortlich zu machen. Uwe Becker, Vorsitzender der Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM), bezeichnete die Pläne als "schlicht unsinnig".
Bekannt geworden waren die Überlegungen vor Pfingsten durch einen Artikel von Spiegel Online. Dieser zitierte Christian Grugel, im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Ministerialdirektor für Verbraucherpolitik zuständig: "Wir prüfen, ob das Datenschutzrecht in Anlehnung an das Fernabsatzrecht so gestaltet werden kann, dass jeder, der im Internet Angebote in den deutschen Wirtschaftsraum macht, sich an deutsche Regelungen halten muss." Würde eine entsprechende Regelung umgesetzt, wären damit deutsche Werbekunden von US-Online-Diensten wie Google oder Facebook dafür verantwortlich, wenn diese sich nicht an hiesige Datenschutzbestimmungen hielten.
Als Konsequenz daraus könnten Marktteilnehmer ihre Mitbewerber verklagen, die über einen solchen ausländischen Online-Dienst werben. Das Ministerium prüfe, "ob betroffene Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben", so Grugel gegenüber Spiegel Online. Eine Sprecherin des BMELV gab auf Anfrage von ONEtoONE an, dass es "auf Arbeitsebene vielfältige Überlegungen gibt, wie man die Verbraucher schützen kann".
Uwe Becker, hauptberuflich Media Director D-A-CH beim Konsumgüterkonzern Unilever, sieht diese Pläne als nicht umsetzbar an: "Wie soll ein Werbung treibendes Unternehmen einen Internet-Anbieter daraufhin kontrollieren können, dass sämtliche Bedingungen des Datenschutzes auch wirklich erfüllt werden?", kritisierte der OWM-Vorsitzende die Überlegungen. Becker sieht die Gefahr, dass der Werbemarkt im Internet dadurch massiv behindert wenn nicht sogar vollständig abgewürgt wird. "Wir sind sehr daran interessiert, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden", sagte der OWM-Vorsitzende, aber nicht alle Verstöße seien für werbende Unternehmen immer erkennbar. Eine solche Regelung wäre "schlicht unsinnig, weil Unternehmen für Dinge haftbar gemacht werden, die sie gar nicht prüfen können."
Um solche Risiken zu vermeiden, bleibe nur eine Konsequenz, so Becker: "Unternehmen können in diesen Medien nicht mehr werben, wenn sie auf der sicheren Seite sein wollen." Der OWM zitiert ebenfalls den Juristen Stefan Engels, Partner der internationalen Anwaltskanzlei Hogan Lovells: "Das ist eine völlig unausgegorene Idee bei deren näherer Prüfung das Ministerium feststellen wird, dass sie rechtlich nicht umsetzbar ist", so Engels. (re)
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