30.11.2010 - Die Europäische Kommission hat ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google eingeleitet. Sie will untersuchen, ob Google die marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht und bestimmte Websites in den Suchergebnissen bewusst weiter unten angezeigt haben könnte. Anbieter anderer Suchdienste hätten bei der Europäischen Union (EU) entsprechende Beschwerden eingereicht, so die EU in einer Pressemitteilung. Google will "eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um etwaige Bedenken auszuräumen".
Die Kommission will diversen Vorwürfen gegen Google nachgehen. So habe Google unbezahlte Suchergebnisse bestimmter Online-Services, die mit den Google-Diensten in Wettbewerb stünden (die EU nennt als Beispiel Preisvergleichsdienste), in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt. Ein weiterer Vorwurf: Google soll ebenfalls den "Quality Score" von Suchwort-Anzeigen konkurrierender vertikaler Suchdienste herabgestuft haben, damit diese in der Listung der bezahlten Suchergebnisse schlechter abschneiden. Zudem hat es offenbar Beschwerden über Adsense gegeben. So soll Google Werbepartnern Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt haben. Betreiber von Websites seien so darin behindert worden, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Ausschließlichkeitsverpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen. Darüber hinaus will die Kommission prüfen, ob Google die Übertragung von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen einschränkt.
Die Einleitung des Verfahrens bedeute nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen könne, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräumt, so die EU in einer Pressemitteilung. Google selbst will helfen, die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen: "Seit der Gründung von Google arbeiten wir sehr hart daran, das Richtige für unsere Nutzer und unsere Branche zu tun. Dazu gehören beispielsweise die stets eindeutige Kennzeichnung von Werbung, die Möglichkeit für Nutzer und Werbetreibende, über ihre Daten frei zu verfügen und diese sehr einfach mitnehmen zu können, wenn sie zu anderen Diensten wechseln möchten, sowie umfassende Investitionen in Open Source Projekte. Natürlich gibt es immer auch Möglichkeiten für weitere Verbesserungen - wir werden daher eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um etwaige Bedenken auszuräumen", so das Unternehmen in einem offiziellen Statement.
Sollte Google dabei keinen Erfolg haben, drohen dem Unternehmen möglicherweise hohe Bußgelder. Gegenüber dem US-Konzern Microsoft beispielsweise verhängte die EU im Jahr 2004 eine Rekord-Bußgeldstrafe von 497 Millionen Euro wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. (re)
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de