23.04.2010 - Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegenüber Ebay einleiten. Der Online-Marktplatz hatte vor einigen Wochen angekündigt, dass Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten künftig obligatorisch die Zahlung über den unternehmenseigenen Dienst Paypal mit anbieten müssen. Beschwerden darüber will das Kartellamt nicht weiter nachgehen.
Es sei eine "Gemengelage von Gründen" gewesen, die für diese Entscheidung den Ausschlag gegegen habe, so ein Kartellamtssprecher gegenüber ONEtoONE. Zum einen sei es nicht offenkundig, dass Ebay eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Zum anderen sehe das Kartellamt auch den Nutzen der Regelung: "Ein reibungsloser Ablauf ist ja für alle Nutzer wichtig", so der Sprecher. Zudem sei die Regelung in Bestandteilen immer noch offen, dadurch dass zumindest der Käufer sich entscheiden kann, welche Bezahlmethode er verwendet. "Ein eventueller Wettbewerbsverstoß wird durch diese Aspekte aufgewogen."
Ebay begrüßte die Entscheidung. "Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren", sagte Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von Ebay Deutschland. Der Online-Marktplatz wolle Käufern die Wahl ermöglichen. "Wir möchten, dass Käufer Paypal als Zahlungsmöglichkeit wählen können, wenn sie von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten kaufen. So können sich Käufer bei Ebay zusätzlich absichern, da sie automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt sind, wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht." (re)
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