Postdienstleister

Steuerprivileg der Post soll fallen

13.10.2009 - Die Gerüchte verdichten sich: Die künftige schwarz-gelbe Koalition in Berlin will offenbar das Mehrwertsteuerprivileg der Deutschen Post kippen. 85 bis 90 Prozent der Postkunden müssten dann Mehrwertsteuer zahlen - auch Unternehmen, die den Vorsteuerabzug nicht geltend machen können. Und die Deutsche Post hat angeblich schon ein Gegenmittel in der Schublade.

"Wir stellen sicher, dass alle Anbieter von Postdienstleistungen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen handeln", heißt es in einem Arbeitspapier der Koalitionsarbeitsgruppe Wirtschaft, das der Nachrichtenagentur DPA vorliegt. Das Umsatzsteuerrecht sei "mit Blick auf Postdienstleistungen umgehend so anzupassen, dass keine steuerliche Ungleichbehandlung besteht". Unklar ist allerdings noch, ob dieses Arbeitspapier tatsächlich in der Koalitionsrunde abgesegnet wird.

Den Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) hindert dies freilich nicht, die vermeintliche Einigung als Fakt zu betrachten und die neue Koalition, die noch gar nicht im Amt ist, zu loben. Im Gespräch mit ONEtoONE erläuterte DVPT-Chef Elmar Müller, dass künftig alle gewerblichen Postkunden mit größeren Sendungsmengen Mehrwertsteuer auf ihre Sendungen bezahlen müssten. "Das betrifft 85 bis 90 Prozent der Kunden", so Müller. Von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit blieben hingegen Kunden mit geringen Sendungsmengen, also die Endverbraucher. Laut Müller seien die Verbraucher mit 10 Prozent an den Sendungsmengen beteiligt.

Interessant ist deshalb vor allem der gewerbliche Bereich. Müller schätzt, dass dem Staat durch die neue Regelung Mehreinnahmen von jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Nach Angaben des DVPT-Vorstands sollen von der Zahlung der Mehrwertsteuer auch Unternehmen der öffentlichen Hand, Versicherungen und Banken betroffen sein, die - anders als andere Unternehmen - den Vorsteuerabzug nicht geltend machen können. Für diese Kunden käme die Regelung einer Preiserhöhung gleich. Die Deutsche Post will laut Müller deshalb einen so genannten Finanzbrief auf den Markt bringen, der diese Kosten für die betroffenen Unternehmen auffängt. Dieser Finanzbrief werde aber nur für Sendungsmengen ab 20 Millionen pro Jahr angeboten, so Müller. Die Unternehmen würden deshalb über die Gründung von Einkaufsgesellschaften nachdenken. Die Deutsche Post konnte auf Anfrage von ONEtoONE die Existenz eines solchen Finanzbriefes nicht bestätigen.

Der DVPT erwartet nach Umsetzung der Koalitionsentscheidung eine Belebung des Postmarktes mit neuen Dienstleistungen und neuen Preisangeboten. Der Postmarkt werde nun verstärkt eine Wandlung vom Angebots- zum Nachfragemarkt erfahren, so Müller.

Da im kommenden Jahr auch die Postuniversaldienst-Leistungsverordnung (PUDLV) der neuen EU-Postrichtlinie angepasst werden muss, erwartet der DVPT vom Gesetzgeber, dass er von der Möglichkeit einer fünftägigen Zustellpflicht nicht Gebrauch macht, sondern bei der bisherigen geltenden Verpflichtung zur "werktäglichen Zustellung", also von Montag bis Samstag, bleibt. (te)

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