Jeder Briefdienst darf "Post" im Namen führen

07.04.2009 - Im Streit um den Begriff "Post" hat die Deutsche Post DHL eine Niederlage hinnehmen müssen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Bezeichnung "Post" ein beschreibender Begriff und damit auch für andere Briefdienstleister zulässig.

"Der Versuch der Deutschen Post AG, uns trotz der Marktöffnung das Führen des Begriffs ,Post` im Namen zu untersagen, ist damit zum wiederholten Mal gescheitert", freute sich Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland. "Für den Wettbewerb im deutschen Postmarkt ist dies ein positives Signal." Wie schon beim Urteil zum Post-Mindestlohn vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. Dezember 2008 sei hier erneut bestätigt, dass die Versuche, den Wettbewerb im Postmarkt zu bremsen oder ganz zu verhindern, auf Dauer vor Gericht keinen Bestand hätten.

Mit einem Portfolio in den Sparten Mehrwertbriefdienstleistungen und Direktwerbung konzentriert sich TNT Post auf Geschäftskunden in Deutschland. Über eigene regionale Strukturen mit nach eigenen Angaben 4.000 Zustellern und den Zustellstrukturen der Netzwerkpartner erreicht TNT Post ca. 90 Prozent der deutschen Haushalte. Im Markt für Direktwerbung ist TNT Post mit wöchentlich 40 Millionen verteilten Werbesendungen zweitgrößter Anbieter nach der Deutschen Post DHL. (te)

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