27.03.2009 - Der Regierungsentwurf zur Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere die Abschaffung des Listenprivilegs und die verbindliche Einführung der Opt-in-Regelung, hat in den zurückliegenden Wochen weitere parlamentarische Hürden genommen.
Das geplante Gesetz passierte die erste Lesung im Bundestag und wurde an die Ausschüsse überwiesen. Vor wenigen Tagen fand dann eine Anhörung im Innenausschuss statt. Ergebnis der beiden Veranstaltungen: Das geplante Gesetz wurde zwar sowohl im Bundestag als auch im Innenausschuss viel kritisiert. Beobachter gehen aber nicht davon aus, dass das Listenprivileg noch zu retten und die Einführung der Opt-in-Regelung zu verhindern sind. Vielmehr dürfte es nun in den weiteren politischen Verhandlungen um Ausnahmeregelungen gehen, die im besten Fall für einen Großteil der Dialogmarketingbranche eine Fortführung der Geschäfte in modifizierter Form ermöglichen. Vor allem die Verleger und die Versandhändler haben im Innenausschuss noch einmal auf die drastischen Auswirkungen einer Gesetzesänderung in der vorliegenden Form verwiesen.
Nach den unveränderten Plänen der Bundesregierung soll das neue Bundesdatenschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Bislang sind die zweite und dritte Lesung im Bundestag am 23. April geplant. Am 15. Mai folgt dann die zweite Lesung im Bundesrat. Die letzte Sitzung des 16. Deutschen Bundestages findet vom 29. Juni bis zum 3. Juli statt. Was dann nicht beschlossen wird, landet im Papierkorb. (te)
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