26.03.2009 - Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung schärfere Gesetze gegen Call-Center-Dienstleister beschlossen.
Die neuen Gesetze sehen im Wesentlichen höhere Geldbußen für so genannte Cold Calls, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und ein generelles Widerufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge von einem Monat vor. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig. Es tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
"Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land - wir schaffen neues Recht, das sie besser vor unseriösen Geschäftspraktiken schützt", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die neuen Regelungen in Kurzform:
- Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
- Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummern unterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
- Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abge schlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lot terie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben.
- Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen.
Den Verbraucherschützern gehen die Änderungen allerdings noch nicht weit genug. VZBV-Vorstand Gerd Billen: "Es wurde die Chance verpasst, das Unterschieben von Verträgen auf einen Schlag zu unterbinden." Dies wäre der Fall, wenn Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden. Nachdem diese Forderung nicht aufgegriffen wurde, müssen Verbraucher auch fortan aktiv werden, um aus möglicherweise untergeschobenen Verträgen wieder herauszukommen." Ein wirkliches Ende des Telefonterrors sei vermutlich erst dann zu erwarten, wenn sich dieses Geschäftsmodell nicht mehr lohne. "Und der Datenschutz entsprechend gestärkt wird", ergänzt Billen. Denn oftmals seien Daten nur deshalb lukrativ, weil am Ende ein Geschäft am Telefon lockt.(te)
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