02.03.2009 - Der Streit um die Ausgestaltung des Bundesdatenschutzgesetzes geht in die letzte Runde. Jetzt hat die Bundesregierung den Forderungen des Bundesrates, die direkte Kundenansprache noch weiter zu erschweren, eine Absage erteilt. Grund zur Freude besteht bei den Dialogmarketing-Unternehmen dennoch nicht.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte Mitte Februar verschiedene Stellungnahmen zu einem Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Im Prinzip ging es dabei um noch schärfere Formulierungen über die Abschaffung des Listenprivilegs und die Einführung einer Opt-in-Regelung. Diese Forderungen hat die Bundesregierung jetzt zurückgewiesen. Insbesondere lehnt sie die Forderung nach einer zwingend schriftlichen Einwilligung der Verbraucher zur Weitergabe ihrer Daten für Zwecke der Werbung als "eine unangemessen weit reichende Beeinträchtigung bestehender Geschäftsmodelle der Unternehmen" ab. Ferner will die Bundesregierung das Koppelungsverbot nicht noch stärker ausweiten und auch die Übergangsfristen nicht verkürzen.
Dieses Verhalten der Bundesregierung ist aus Sicht der Dialogmarketingbranche zwar positiv. Unter dem Strich ändert sich allerdings nichts daran, dass die schriftliche Ansprache von Neukunden ab Juli dieses Jahres vor erheblichen Problemen stehen dürfte.
Die Diskussion hält allerdings noch an. Nach Informationen des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) findet am 5. März eine Anhörung in der Unionsfraktion statt. Am 19. März ist die erste Lesung im Bundestag. Und am 23. März folgt eine Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. (te)
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