Neue Hoffnung für das Listenprivileg

11.02.2009 - Im Hickhack um die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes besteht wieder die Hoffnung, dass das Listenprivileg doch nicht abgeschafft wird.

Der Wirtschaftsausschuss hat jetzt vorgeschlagen, auf die generelle Streichung des Listenprivilegs zu verzichten und stattdessen das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe persönlicher Daten zu stärken. Wörtlich heißt es in einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an den Bundesrat, der am Freitag, 13. Februar, über die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes entscheiden soll: "Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die grundsätzliche Abschaffung des so genannten Listenprivilegs in § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 BDSG sachgerecht ist und nicht eine Verbesserung des Widerspruchsrechts gegen eine Übermittlung oder Nutzung für Werbe- zwecke die bessere Lösung darstellt. Eine solche Verbesserung des Widerspruchsrechts kann darin bestehen, dass der Bundesgesetzgeber die zweite Alternative des Artikels 14 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Datenschutzrichtlinie übernimmt: Der Betroffene ist vor der ersten Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder vor der erstmaligen Nutzung im Auftrage Dritter zu Zwecken der Direktwerbung zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, gegen eine solche Weitergabe oder Nutzung Widerspruch einzulegen. Diese Lösung wird dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht, ohne gleich zur stärksten Maßnahme, der Einwilligungsvoraussetzung, zu greifen."

Konkret hieße dies, dass die viel kritisierte Opt-in-Regelung wieder vom Tisch wäre. Wenn sich denn der Wirtschaftsausschuss durchsetzen würde: Tatsächlich sind sich die unterschiedlichen Ausschüsse nicht einig. Zur Erinnerung: Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2009 Neukunden nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden angeschrieben werden dürfen. Diese Regelung stößt bei fast allen relevanten Wirtschaftsverbänden auf heftige Kritik. Von der Bundeskanzlerin und dem federführenden Bundesinnenminister war bislang kein Zeichen des Einlenkens erkennbar.

Nachdem der Bundesrat am 13. Februar über die BDSG-Novelle beraten hat, soll die Bundesregierung nach dem jetzigen Zeitplan am 4. März Gelegenheit zu einer Gegenäußerung erhalten. Am 19. März ist dann die 1. Lesung im Bundestag, am 23. April die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 15. Mai die 2. Lesung im Bundesrat geplant. (te)

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