28.01.2009 - Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) ist verärgert: Der Datendieb, der mit dem Diebstahl von sechs Millionen Adressdatensätzen im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, ist zu einer Geldstrafe von lediglich 900 Euro verurteilt worden.
Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat sich der DDV jetzt vom zuständigen Amtsgericht Münster bestätigen lassen. DDV-Vize Patrick Tapp hingegen spricht von einer schwerwiegenden kriminellen Tat und fordert härtere Strafen. "Dieser Fall bestätigt wieder einmal aufs Deutlichste, wie groß das Vollzugsdefizit bei Datendiebstahl ist, wenn nicht die Härte des Bundesdatenschutzgesetzes ausgereizt wird, sondern der Straftäter mit ein paar lächerlichen Euros nach Hause geschickt wird", so Tapp. "Das BDSG sieht immerhin auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Das Amtsgericht Münster hat hier ein vollkommen falsches Signal gesetzt."
Der Ärger der Branche über das Strafmaß ist verständlich. Es handelt sich bei dem Fall um eben jene sechs Millionen Daten, die vom Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) gekauft worden waren, um zu untermauern, wie leicht es ist, illegal an Kundendaten heranzukommen. Nicht zuletzt dieser Fall hat dann dazu geführt, dass die Bundesregierung eine Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht hat.
Dazu Patrick Tapp: "Wir verurteilen die Doppelmoral, die dieser Fall ans Tageslicht bringt: Einerseits kommt ein krimineller Datendieb mit einer minimalen Geldstrafe davon, andererseits wird eine solche Straftat aber dazu genutzt, ein funktionierendes Gesetz zu verschärfen und das Gefüge zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Handlungsfreiheit aus den Angeln zu heben." (te)
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