CCF und DDV: Mit Regierung gegen Telefon-Spam

11.03.2008 - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) haben ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen unerlaubte Werbeanrufe vorgestellt.

Das Call-Center-Forum (CCF) und der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) begrüßen die Vorschläge. "Die ausnahmslose Widerspruchsmöglichkeit bei am Telefon geschlossenen Verträgen ist der richtige Weg, schwarze Schafe im Telefonmarketing zu bekämpfen", sagt Manuel Schindler, Vizepräsident des CCF.

Laut einer aktuellen Einigung von Zypries und Seehofer ist vorgesehen, dass Verbraucher künftig mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon geschlossen haben. So sollen Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen künftig wie andere Verträge, die Verbraucher auf dem Wege des so genannten Fernabsatzgesetzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden können. Bislang gibt es dieses Widerrufsrecht für die genannten Fälle nicht. "Das werden wir ändern", sagte Horst Seehofer.

Auch Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog, äußerte sich zum Thema: "Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Politik sich nach langen, teilweise irreführenden Diskussionen zu einem sinnvollen Verbraucherschutz entschlossen hat."

Seehofer und Zypries betonten in ihrem Maßnahmenpaket zudem zum wiederholten Mal, dass eine Bußgeldverordnung von bis zu 50.000 Euro für unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot der so genannten Cold Calls hinwegsetzen, kommen müsse.

Ebenfalls bekräftigt wurde in der gemeinsamen Vorschlag-Sammlung die Forderung nach einem Verbot der Rufnummernunterdrückung. Zypries: "Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder."

Schließlich sollen Verbraucher künftig auch besser vor untergeschobenen Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen geschützt werden. Sowohl bei einem Wechsel des Anbieters als auch bei einer Änderung der Betreibervorauswahl müsse der neue Vertragspartner in Zukunft schriftlich nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Bislang ist eine mündliche Behauptung des Telefondienstanbieters noch ausreichend. (eaz)

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de