03.01.2008 - Doc Morris darf den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten fortführen.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aufgehoben, das den Arzneimittelversand aus den Niederlanden untersagt hatte. Das Kammergericht muss den Fall nun erneut prüfen. Es geht dabei vor allem um den Vorwurf, der Doc-Morris-Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten entspreche nicht deutschen Sicherheitsstandards.
Im Hintergrund versuchen stationäre Apotheken seit Jahren, den bisweilen günstigeren Versandapotheken das Leben schwer zu machen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt als wichtiger Punktsieg für Versandapotheken wie Doc Morris. Auf politischer Ebene wird derweil versucht, den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente komplett zu verbieten. (te)
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de