23.11.2007 - Der Telekommunikationsanbieter Tele 2 zahlt wegen unerlaubtem Telefonmarketing eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro.
Diese Summe ist Resultat einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Unternehmen und der Verbraucherzentrale Bayern. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", sagte Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. Der Einigung war ein Klageverfahren am Landgericht Düsseldorf vorausgegangen. Tele 2 war unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt worden, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzurufen. Dennoch seien weitere Beschwerden zu Cold Calls des Konzerns bei der Verbraucherzentrale eingegangen. Daraufhin leiteten die Verbraucherschützer ein Ordnungsverfahren ein. Darafhin hätte Tele 2 nach einem Beschluss des Landgerichts 100.000 Euro an die Staatskasse bezahlen müssen. Dagegen legte der Telefonanbieter Beschwerde ein. Die Verbraucherschützer sammelten daraufhin neue Fälle und starteten ein weiteres Ordnungsgeldverfahren.
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de