12.01.2007 - Der Postdienstleister Jurex darf nicht mehr behaupten, die Deutsche Post wolle Wettbewerber gezielt aus bestimmten Marktsegmenten verdrängen.
Die Deutsche Post hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (EV) erwirkt, die Jurex bestimmte Äußerungen untersagt. Der alternative Postdienstleister dürfe künftig unter anderem nicht mehr behaupten, dass die Deutsche Post einen Verdrängungswettbewerb begonnen habe, dass einzelne Preise Unsicherheiten für Deutsche-Post-Kunden bergen würden und dass die Deutsche Post mit nicht genehmigten Tarifen agiere. Jurex sei mit einigen Äußerungen offenbar übers Ziel hinaus geschossen, so ein Sprecher. Dieser EV gegen Jurex war wiederum eine EV gegen die Deutsche Post vorausgegangen. Es ging um eine Ausschreibung des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung zwischen Jurex und der Deutschen Post sind von der Bundesnetzagentur genehmigte günstigere Preise der Deutschen Post für so genannte Postzustellungsaufträge, also rechtswirksame, mit Urkunden versehene Zustellungen etwa von Gerichten und Verwaltungsbehörden. Diese Sonderform der Zustellung ist das Kerngeschäft von Jurex.
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