15.06.2004 - Klage der Deutschen Post erfolglos
Der Berliner Briefdienstleister PIN AG darf sich künftig als "Die blaue Post" bezeichnen und damit werben. Das Landgericht Köln hat eine entsprechende Klage der Deutschen Post (DPAG) zurückgewiesen. Die Begründung: Die Verwechslungsgefahr sei bei der Gegenüberstellung der Gesamtzeichen "Die blaue Post" (Pin AG) und "Post" (DPAG) nicht gegeben. Nach Ansicht der Richter diene die Bezeichnung "Die blaue" vielmehr dem Zweck der Abgrenzung. Die DPAG präsentiere sich zudem selbst als "die gelbe Post" und grenze sich über die Farbe Gelb von ihren Konkurrenten ab.
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