UWG: Vermittlungsausschuss gescheitert

01.06.2004 - Vertreter von Regierung und Opposition können sich auf keine neue Regelung einigen. Nun muss der Bundesrat erneut über das umstrittene Gesetz beraten. DDV-Vertreter Michael Martin (Foto) kritisiert das Vorgehen der Parteien als wirklichkeitsfremd und ignorant.

Die Hoffnungen der Telemarketer auf eine Korrektur des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haben einen deutlichen Dämpfer bekommen. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats beendete seine Beratungen über die Novelle ohne Einigung. Der Vorsitzende des DDV-Council Michael Martin hatte sich zuvor noch zuversichtlich gezeigt, dass der Ausschuss eine Regelung verabschiedet, mit der die Telemarketer leben könnten. Seinen Beobachtungen zufolge bestand bei der SPD nämlich ein gewisser "Einigungswille" in puncto Opt-out-Regelung, unter anderem durch den Druck des Call-Center-reichen Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern (ONEtoONE berichtete). Umso enttäuschter zeigte sich Martin nach dem Ende der Verhandlungen, deren Scheitern er auch der bislang UWG-kritischen Union anlastet. Sein Fazit: "Die Politik trägt mit ihrer parteiorientierten und wirklichkeitsfremden Ingnoranz die Verantwortung für Arbeitsplatzabbau und wirtschaftliche Stagnation", insbesondere in den Neuen Bundesländern, in denen die Call-Center-Branche in den letzten Jahren viele Arbeitsplätze geschaffen habe.

Der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke, nannte die Neuregelung ein "bürokratisches Monstrum", das zu einer "Amerikanisierung des deutschen Rechts" führe. Martkteilnehmer würden unzumutbaren Prozessrisiken ausgesetzt, ohne dass der Verbraucher einen Vorteil habe. Insofern sei die Novelle "eine Beruhigungspille für Verbraucherschutzverbände".

Ein Fünkchen Hoffnung besteht aber noch: Am 11. Juni berät der Bundesrat nach dem Scheitern des Vermittlungsausschusses erneut über das UWG. Sollte das Gremium die Novelle mit Zweidrittelmehrheit ablehnen, müsste der Bundestag diese Entscheidung ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit überstimmen, was aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag recht unwahrscheinlich wäre. Schließlich verfügen die Regierungsparteien nur über eine knappe Mehrheit. Daher ist der Präsident des Branchenverbands Call Center Forum (CCF), Manfred Stockmann, "guter Dinge, dass das Gesetz nicht zustande kommt". Schließlich sei es durchaus möglich, dass einige SPD-regierte Call-Center-Länder noch umschwenkten. Ohne deren Unterstützung sieht es dagegen düster für die UWG-Gegner aus. Der Grund: Die Bundesregierung braucht im Bundestag nur eine einfache Mehrheit, um einen Einspruch des Bundesrats zu überstimmen, der mit weniger als Zweidrittel der Stimmen verabschiedet wurde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Werbung über Telefon künftig nur nach dem ausdrücklichem Einverständnis des Verbrauchers zulässig ist; bei Geschäftskunden muss zumindest eine "mutmaßliche Einwilligung" vorliegen. Nach Berechnungen von DDV und CCF würde dies mehr als 100.000 Arbeitsplätze gefährden - entweder durch Stellenstreichungen oder Verlagerungen ins Ausland. brö

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