24.05.2004 - Bundesrat legt Einspruch gegen das umstrittene Gesetz ein
In der Auseinandersetzung um die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schöpft die Telemarketing-Branche wieder Hoffnung. Drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hat der unionsdominierte Bundesrat Einspruch gegen die Neuregelung eingelegt. Diese muss jetzt im Vermittlungsausschuss neu beraten werden. Dort rechnet sich Michael Martin, Vorsitzender des DDV-Council Telemedien, gute Chancen aus: "Wir sind guter Dinge, dass zumindest Korrekturen im Sinne einer Liberalisierung möglich sind." Seinen Beobachtungen zufolge besteht bei der SPD ein gewisser "Einigungswille" in puncto Opt-out-Regelung - unter anderem durch den Druck des Call-Center-reichen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Bislang sah der Gesetzentwurf vor, dass Werbung über Telefon nur nach dem ausdrücklichen Einverständnis des Verbrauchers zulässig ist (Opt-in).
Insofern ist Martin zuversichtlich, dass der Ausschuss eine Regelung verabschiedet, mit der die Telemarketer leben können. Bei Inkrafttreten der jetzigen Fassung sei dagegen mit dem Verlust von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen zu rechnen, entweder durch Stellenstreichungen oder Verlagerungen ins Ausland. Sollten Opposition und Regierung aber keine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielen, kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates mit einfacher Mehrheit überstimmen - ein Szenario, das der Präsident des Branchenverbands Call Center Forum (CCF) für sehr wahrscheinlich hält. Seiner Meinung nach wird die SPD im Vermittlungsausschuss vermutlich keine Kompromisse mehr eingehen. brö
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