Holger Albers erzielt Teilerfolg

26.03.2004 - Im Streit um die fristlose Kündigung von DDV-Geschäftsführer Holger Albers zeichnet sich eine vollständige Rehabilitierung des langjährigen Verbandsfunktionärs ab.

Beim Gütetermin vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht äußerte die zuständige Richterin Dr. Günther in einer vorläufigen Einschätzung "erhebliche Bedenken" gegen die Wirksamkeit der Kündigung und bezeichnete die vom DDV angebotene Abfindungszahlung als nicht angemessen. Die Störungen zwischen Vorstand und Geschäftsführung haben ihrer Auffassung nach nur im "kommunikativen Bereich" gelegen, was keine Grundlage für eine fristlose Kündigung sei. Da auch Albers das bereits im Vorfeld der Verhandlung unterbreitete DDV-Angebot als deutlich zu niedrig ablehnte, vertagte die Richterin das Verfahren auf den 14. September.

Albers zeigte sich sehr zufrieden mit dem Verlauf der ersten Verhandlung: "Der Termin hat gezeigt, dass die fristlose Kündigung nicht haltbar ist und selbst für eine ordentliche Kündigung keine Rechtfertigung vorliegt." Kerstin Plehwe äußerte dagegen ihr Bedauern über das Vorgehen der gegnerischen Seite: "Wir finden es schade, dass Albers unser Angebot abgelehnt hat. Wir hätten uns gewünscht, dass es vor der Hauptversammlung eine Einigung gibt." Über das weitere Procedere müsse nun der Vorstand entscheidend, der seinen Mitgliedern einer Verbandsmitteilung zufolge ab sofort für Detailfragen zur Verfügung steht. Das Gremium wirft Albers vor, nicht über einen Verlustvortrag bei der Körperschaftssteuer in Höhe von 1,9 Millionen Euro informiert zu haben. Dadurch habe er dem Verband Schaden zugefügt. Albers-Anwalt Lutz Hoppe weist die Anschuldigung als "konstruiert" zurück.

Sollte sich Albers vor Gericht durchsetzen, kämen erhebliche finanzielle Forderungen auf den Verband zu, für die im vorläufigen Haushalt keine Rücklagen gebildet wurden.

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