29.01.2004 - Der Otto-Versand darf sein Teleshopping-Angebot über die Pilotphase hinaus senden.
Das entschied die hamburgische Landesmedienanstalt HAM, die dem Kanal eine "medienrechtliche Unbedenklichkeit" bescheinigte. Otto hatte Ende August 2003 ein Pilotprojekt gestartet, bei dem Zuschauer über die Fernbedienung Produkte und Angebote bestellen können. Dazu sind Set-Top-Boxen nötig, die den neuen rückkanalfähigen TV-Standard Multimedia Home Platform (MHP) empfangen können. Die Ausstrahlung erfolgt zurzeit nur über Satellit, da das deutsche Kabelnetz bislang nicht rückkanalfähig ist.
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