EP Europost erstreitet Markenschutz

24.01.2004 - Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Marken EP EasyMail, EP Sample, EP EasyLetter, EP Press sowie EP Letter und EP Magazine eingetragen.

Gegen den Widerspruch der Deutschen Post (DPAG) erhält damit die EP Europost, Tochter der niederländischen Postgesellschaft TGP, den Markenschutz für diese Produkte bzw. Dienstleistungen.

Die Deutsche Post hatte mit dem Hinweis auf eine bestehende Verwechslungsgefahr versucht, die Eintragung zu verhindern. Begründung: Die Buchstabenkombination EP in Verbindung mit den Produktnamen könne leicht mit dem Kürzel DP der Deutschen Post verwechselt werden. Das Patentamt sieht diese Gefahr nicht gegeben.

Damit unterliegt die DPAG in ihren markenrechtlichen Auseinandersetzungen mit der niederländischen Konkurrenz bereits zum achten Mal innerhalb eines halben Jahres. Sieben Widersprüche gegen bestimmte Markeneintragungen wurden zurück gewiesen, ein Rechtsmittel gegen eine Zurückweisung hatte ebenfalls keinen Erfolg.

Erst im Dezember 2003 hat das Marken- und Patentamt die Klage der Deutschen Post gegen die Registrierung von TGP Post Deutschland in zweiter Instanz zurückgewiesen. (ONEtoONE berichtete). In drei weiteren Widerspruchsverfahren steht die Entscheidung noch aus.

Einen vorläufigen Erfolg verbuchte die Deutsche Post dagegen mit der Eintragung des Wortes Post, an dem die DPAG seit Dezember 2003 die Markenrechte hält. Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) reagierte prompt - mit dem Antrag auf Löschung des Wortes Post beim Deutschen Patentamt. asc

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