Astar behält US-Fluglizenz

22.12.2003 - US-Gerichte bestätigen Unabhängigkeit der ehemaligen DHL-Tochter

Die Fluggesellschaft Astar Air Cargo befindet sich im Besitz von US-Bürgern und entspricht damit den US-amerikanischen Luftverkehrsgesetzen. So lautet das Urteil des Verwaltungsrichters Burton S. Kolko, der für das US Department of Transportation über die Macht- und Anteilsverhältnisse des Expressdienstleisters zu entscheiden hatte. Hintergrund ist eine Klage der Paketdienste UPS und FedEx: Die Mitbewerber wollten dem Carrier aufgrund einer ehemaligen DHL-Beteiligung an Astar und der engen Kooperation mit DHL die Fluglizenz entziehen lassen. Beide argumentierten, der Flugbetrieb von Astar verstoße gegen ein neues Gesetz, nach dem kein nicht-amerikanisches Unternehmen mehr als 25 Prozent an einer US-Airline halten oder durch ein nicht-amerikanisches Unternehmen kontrolliert werden dürfe.

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