05.12.2003 - Wann kollidieren Mehrfachtreffer mit Markenrechten? AdWords-Kunden liegen im Clinch mit ihrem Suchtreffervermarkter. Google will Klärung durch ein US-Gericht.
von Christina Rose
Ein US-Bundesbezirksgericht soll prüfen, wie der Suchmaschinenbetreiber Google bezahlte Werbung mit Suchbegriffen verknüpfen darf. Das Verfahren soll grundsätzlich klären, ob das Angebot AdWords gegen US-Markenrecht verstößt. Der Hintergrund: Die American Blind & Wallpaper Factory wollte Presseberichten zufolge die Veröffentlichung bezahlter Links verhindern, die geschützte Begriffe enthalten. In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Firmen, die bestimmte Suchbegriffe für sich beanspruchen wollen. Google hat die juristische Klärung des Sachverhalts beantragt.
Mitte Oktober hatte ein französisches Gericht entschieden, dass Suchworte bei Google, die gleichzeitig Markennamen sind, nicht mehr auf Links von Konkurrenten verweisen dürfen. Das Landgericht Hamburg hat dem Unternehmen erst Mitte November verboten, Anzeigen für das Keyword "Preispiraten" zu schalten, wenn der Link auf die Domain "Preisserver.de" verweist.
Mit dem Angebot der "sponsored Links" soll der prominente Suchmachinenanbieter mittlerweile zwischen 700 Millionen und einer Milliarde US-Dollar pro Jahr umsetzen.
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