23.11.2003 - Luxusmarken dürfen von einzelnen Händlern nicht ausschließlich im Internet angeboten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
von Christina Rose
Im Streit des Kosmetikherstellers Lancaster mit dem Internethändler Beauty-Net in München hat der BGH dem Markenartikler erlaubt, den Absatz seiner Produkte auf klassische Fachhändler mit konventionellen Ladengeschäften zu beschränken. Webshop-Betreiber haben demnach kein Recht auf die Belieferung mit Luxusmarkenartikeln. "Die Entscheidung ist über das Produktsegment hinaus von grundsätzlicher Bedeutung und bestätigt die Auffassung des Markenverbands, dass eine angemessene Markenführung nur im entsprechenden Verkaufsumfeld möglich ist," so der Geschäftsführer des Markenverbands, Horst Prießnitz.
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de