Briefmonopol ist legal

14.11.2003 - Bundesverfassungsgericht weist Klage potenzieller Mitbewerber zurück

Das Briefmonopol der Deutschen Bundespost ist mit dem Grundgesetz vereinbar, das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12. November. Damit behält das ehemalige Staatsunternehmen bis zum Jahr 2007 das Exklusivrecht auf die Beförderung von Briefen unter 100 Gramm und ab 2006 bis zu 50 Gramm. Hintergrund des Urteils ist eine Klage mehrerer regionaler Zeitungsverlage, die in das Zustellgeschäft einsteigen wollten. Die Frist diene dem stufenweisen Übergang vom Monopol zum Wettbewerb im Postsektor, so das BVG in seiner Urteilsbegründung.

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