17.10.2003 - "Voice-over-IP-Anbieter keine Telefongesellschaften"
Anbieter von so genannten Voice-over-IP-Diensten (VoIP) müssen sich in den USA nicht an die Regulierungsbestimmungen für TK-Unternehmen halten. Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat dem Einspruch des VoIP-Anbieters Vonage stattgegeben, der sich gegen die Auflagen der Aufsichtsbehörde des Bundesstaats wehrte. Die Aufsichtsbehörde des Bundesstaats wollte Vonage verpflichten, den Zugang zu Notrufdiensten sicher zu stellen, Abgaben für die gemeinnützige Kommunikations-Infrastruktur zahlen und sich offiziell als Telefonunternehmen zu registrieren. Zur Begründung seiner Entscheidung argumentierte das Bezirksgericht, die Regulierung durch einzelne Bundesstaaten laufe der Grundsatzentscheidung des US-Kongresses zuwider, wonach das Internet generell nicht reguliert werden soll.
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