08.10.2003 - Zeitschriftenverleger für so genanntes Opt-out-Prinzip
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat sich wegen der anstehenden Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Telefonmarketing im B-to-C-Bereich sollte nach Ansicht des VDZ zulässig sein, solange der Verbraucher nicht erklärt hat, dass er nicht angerufen werden möchte (Opt-Out-Lösung). Zum generellen Verbot des Telefonmarketings ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen gemäß der so genannten Opt-In-Lösung erklärte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger in Berlin: "Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Opt-Out-Regel in den meisten anderen EU-Staaten geltendes Recht ist. In Deutschland ist es derzeit noch nicht einmal erlaubt, dass ein Verlag einen Leser anruft, wenn dieser ein langjähriges Zeitschriften-Abonnement gekündigt hat." Den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes könne auch durch wirksame Selbstkontrollen Rechnung getragen werden.
Der VDZ hat an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages appelliert, sich für eine differenzierte Lösung einzusetzen und fordert den Verzicht auf die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches. Außerdem sprach sich der Verband für wettbewerbsrechtliche Gleichstellung der gedruckten Presse mit der Online-Presse aus.
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