07.10.2003 - Nach dem 15. August muss nicht gezahlt werden
Unternehmen, die die neuen Auflagen für die Vermarktung von Dialern über 0190- und 0900er-Nummern nicht erfüllen, haben nach Auskunft der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) keinen Anspruch auf die Zahlung angefallener Gebühren. Das berichtet die Computerzeitschrift PC-Welt in ihrer aktuellen Ausgabe. Nach dem neuen Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs der Mehrwertdienste-Nummern, das am 15. August 2003 in Kraft getreten ist, müssen sich entsprechende Anbieter unter Einhaltung zahlreicher Auflagen bei der Reg TP registrieren lassen.
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