12.09.2003 - Deutsche Post verliert im Streit um Namensrecht. Patent- und Markenamt weist Klage der Deutschen Post gegen die Registrierung von 'TGP Post Deutschland' zurück.
Das niederländische Postunternehmen EP Europost behält seine Rechte an der Marke TPG Post Deutschland. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat einen Widerspruch der Deutschen Post gegen die Anmeldung zurückgewiesen. In der Begründung hieß es, dass zwischen den Marken TPG Post Deutschland und Deutsche Post keine Verwechslungsgefahr bestehe, da der Begriff Post als solcher "nicht unterscheidungskräftig und freihaltebedürftig" sei. "EP Europost und das Markenamt gehen beide davon aus, dass es sich bei dem Wort Post um ein ureigenes Wort der deutschen Sprache handelt," sagt Europost-Sprecher Lars Heugel.
Laut EP Europost könnte die jüngste Entscheidung sich auch auf andere markenrechtliche Auseinandersetzung auswirken, bei denen die Deutsche Post gegen Firmen mit dem Wort Post im Unternehmensnamen klagt.
Die EP Europost, ein Joint Venture der niederländischen Royal TPG Post und der deutschen Hermes-Logistik Gruppe, baut seit drei Jahren ein Zustellnetzwerk für adressierte Postsendungen in Deutschland auf.
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