28.08.2002 - Der Weg zur elektronischen Signatur in Deutschland ist frei. Am 27. August wurde das dritte Gesetz zur Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichenVorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit ist die digitale Signatur der konventionellen Unterschrift gleichgestellt. Ab 2003 können Bürger ihre Steuererklärungen und andere Behördenangelegenheiten vollständig elektronisch abwickeln sowie in den nächsten vier Jahren auf mehr als 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltungen im Internet zugreifen. Ab Februar 2003 soll das Gesetz in Kraft treten. Die Länder wollen es bis dahin an ihr jeweiliges Landesrecht anpassen.
Das Gesetz ist Bestandteil der E-Government-Initiative der Bundesregierung bundonline2005.de. Sowohl Bürger als auch Verwaltung haben laut Bundesinnenminister Otto Schily Vorteile davon, Bürokratisches rein elektronisch abzuwickeln. Die elektronischen Daten müssten nicht mehr in den Computer eingegeben werden und könnten schneller bearbeitet werden.
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