Förderung der Altersvorsorge in der Druckindustrie

28.11.2001 - Arbeitgeber werden nicht zur Kasse gebeten

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm), der Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie HPV und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen Tarifvertrag zur Förderung der Altersversorgung in der Druckindustrie sowie auf ein Branchenmodell zur betrieblichen Altersversorgung "Medien, Druck und Papier" geeinigt. Ziel ist es, eine überbetriebliche Pensionskasse einzurichten. Arbeitgeber werden dabei nicht in die Pflicht genommen: Der Arbeitnehmer kann ausschließlich Ansprüche auf Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umwandeln.

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