Studie

Holprige Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in deutschen Unternehmen

11.05.2017 - Anlässlich des ersten Jahrestages zur Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (25. Mai), hat der Digital CRM Beratungs- und Technologieanbieter Artegic eine Studie zu den Auswirkungen der DSGVO auf deutsche Unternehmen durchgeführt. Nur zehn Prozent der Unternehmen haben die Datenschutzgrundverordnung demnach bereits umgesetzt.

von Svenja Tasch

Nur ein Zehntel der Unternehmen hat die Datenschutzgrundverordnung bereits umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung auf Unternehmen" von Artegic. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen und nicht nur jene, zu deren Geschäftsmodell die Erfassung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gehört. Auch Unternehmen, die E-Mail Marketing betreiben, arbeiten mit personenbezogenen Daten. 59,2 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit der Datenschutzgrundverordnung befasst, weitere 37,3 Prozent haben zumindest davon gehört. Fast alle Unternehmen haben das Thema im Hinterkopf und ganze 61,6 Prozent sagen sogar, dass sie stark oder sogar sehr stark betroffen sind. 26 Prozent fühlen sich hingegen nur moderat, 9,5 Prozent sogar kaum betroffen.

In der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO haben die Unternehmen jedoch noch Nachholbedarf und das, obwohl die Umsetzung in ca. einem Jahr, also am 25. Mai 2018, abgeschlossen sein muss. Sonst drohen den Unternehmen teils empfindliche Strafen. Je nach Verstoß bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten, weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Bisher haben jedoch nur 10 Prozent der Unternehmen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt. Nur 5,3 Prozent hatten die Anforderungen bereits vor der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt. 24,3 Prozent haben noch gar nicht begonnen oder sind nicht darauf vorbereitet. Immerhin 26 Prozent sind zumindest in der Planung, haben aber noch nicht mit der konkreten Umsetzung begonnen. 22,5 Prozent haben weniger als die Hälfte der Anforderungen umgesetzt, 17,2 Prozent mehr als die Hälfte aber noch nicht alle. B2B Unternehmen sind in der Umsetzung etwas weiter als B2C Unternehmen.

Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde erstmals ein Regelwerk geschaffen, das die Erfassung und Verarbeitung von Daten EU-weit regelt. 65,1 Prozent der Unternehmen glaubt, dass durch die Datenschutzgrundverordnung die Rechtslage für Unternehmen verbessert bzw. transparenter wird. 73,3 Prozent der befragten Unternehmen gibt an, dass Datenschutz in ihrem Unternehmen eine hohe oder sogar sehr hohe Priorität besitzt. Bei 20,1 Prozent eine mittlere Priorität und nur bei 6,5 Prozent eine geringe oder gar keine Priorität.

Das Thema Datenverarbeitung in den USA stand in letzter Zeit regelmäßig im Fokus der Aufmerksamkeit. Der Verlust des Safe Harbour Agreements, aktuelle politische Entwicklungen und die generellen Unterschiede im Stellenwert von Datenschutz halten die Diskussion aufrecht. Es bleibt abzuwarten, wie Cloud-Services und Datenverarbeitung außerhalb der EU im Kontext der Datenschutzgrundverordnung bewertet werden. Aktuell führen 26 Prozent der Unternehmen Auftragsdatenverarbeitung in den USA durch. B2B Unternehmen liegen hierbei mit 34,6 Prozent noch vor B2C Unternehmen mit 20,5 Prozent.

Für das digitale Marketing, das heute zunehmend datengetrieben ist, gibt es eine Reihe von besonderen Herausforderungen, aber auch Chancen, die im Zuge der DSGVO zu beachten sind. Einige der Neuerungen sind grundlegender Natur und können Geschäftsmodelle in Frage stellen. In jedem Fall steigen der Aufwand und das Risiko im Bereich der Implementierung von Datenschutz in Unternehmen. (st)

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