06.10.2014 - Seit Juni ist das EU-weite Verbraucherrecht in Kraft. Sind die Neuerungen bereits zu merken? Eröffnen sich neue Chancen für die Händler oder war einzig die Umstellung teuer und sonst hat sich nicht viel geändert? Wir haben uns umgehört und ziehen eine erste Bilanz.
Seit dem 13. Juni ist es jetzt in Kraft, das neue EU-Verbraucherrecht. Doch was hat sich seitdem getan? Laut einer Umfrage unter den Mitgliedern des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) zumindest von Kundenseite nicht viel. So hätten Verbraucher die Reform so gut wie nicht wahrgenommen. Nur vereinzelt gebe es Fragen zum neuen Recht. Wenig verwunderlich erscheint da, dass sich auch das Verhalten der Kunden in Bezug auf die nun notwendige Erklärung des Widerrufs kaum geändert hat. Die meisten Empfänger würden die Ware zurücksenden, ohne das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Die Händler akzeptieren dies in der Regel aus Kulanz weiter als ausreichenden Widerruf. Auch bei der Übernahme des Retourenportos ist fast alles beim Alten geblieben: Die meisten Händler übernehmen es weiterhin.
Die Neuerungen waren für die Händler allerdings sehr kostspielig. So hätten die Unternehmen einen fünf- bis niedrig sechsstelligen Betrag investiert. Es mussten beispielsweise alle Rechnungsformulare und Retourenscheine neu gedruckt und Mitarbeiter gemäß der neuen Richtlinie geschult werden. Außerdem war eine Anpassung des Bestellprozesses nötig, um den Liefertermin genau angeben zu können.
"Wir können erkennen, dass die neue Richtlinie zu einer besseren Transparenz bei einem Widerruf führt", sagt dagegen Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Online-Handel. Zudem führe die Diskussion dazu, dass dem Konsumenten bewusst werde, dass ein Widerruf Kosten erzeuge und diese früher oder später auf den Kaufpreis aufgeschlagen würden.
Laut dem Versandmanagement-Dienstleister MetaPack könne das einheitliche Recht helfen, den Versand über die Grenzen anzukurbeln. So sei es deutlich spürbar, dass MetaPack-Kunden vermehrt in internationale Gefilde expandieren würden, sagt Henning Berndt, Managing Director Central Europe. Der Verbraucher könne nun auch Waren aus dem Ausland bestellen, ohne ein Risiko einzugehen. Wenn Einzelhändler ihre Waren online auch Kunden im Ausland anbieten und sie mit Lieferungsservices kombinieren, die die Kundenansprüche in den jeweiligen Ländern erfüllen, könne sich der Absatz in internationale Märkte steigern lassen, so Berndt. "Wir erwarten durch das neue Recht einen deutlichen Anstieg im internationalen E-Commerce-Handel." (ks)
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