Werberat: Geschlechterdiskriminierung sorgt für mehr Rügen

04.08.2014 - In seiner Halbjahresbilanz zog der Deutsche Werberat eine positive Bilanz. Bei einer in etwa gleichbleibenden Beschwerdenzahl von 535 stieg die Zahl der kritisierten Werbesujets um elf Prozent auf 286 Fälle. Damit sei die Beschwerdewelle der Vergangenheit, die den Werberat durch Mitglieder und Anhänger von Kampagnenorganisationen erreicht hatte, gestoppt. Geschlechterdiskriminierende Werbung macht die Hälfte der Rügen aus.

Fahrzeugwerbung war im Jahr 2014, laut dem Deutschen Werberat, auffällig oft Beschwerdegegenstand. Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres seien zwölf Fälle dieser Branche Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens, während es im gesamten letzten Jahr nur 13 waren. Der Werberat zeigte sich mit dem Ergebnis der Verfahren allerdings zufrieden, da fünf Unternehmen ihre Werbung zurückzogen oder sie änderten, sechs Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen wurden und nur ein Fall öffentlich gerügt werden musste.

Anstieg von Rügenzahl kein Grund zu Besorgnis

Insgesamt habe sich die Zahl der Rügen im ersten Halbjahr jedoch mit acht im Vergleich zum Vorjahr bereits verdoppelt. Besonders sei dabei die neugeschaffene Rubrik der geschlechterdiskriminierenden Werbung betroffen, die fast 50 Prozent der Fälle ausmachte. Im Rahmen dieser Rubrik sind die bisherigen Punkte Frauen- und Männerdiskriminierung, sowie Herabwürdigung von Personen zusammengefasst. Konstant hoch blieben dabei Frauenherabwürdigungen und -diskriminierungen, so der Deutsche Werberat. Julia Busse, Geschäftsführerin des Werberats, stuft den Anstieg der Rügenzahl nicht als besonders besorgniserregend ein, da die hohe Zahl sich aus der Zunahme der kritisierten Werbesujets ergebe und gerügte Unternehmen überwiegend nicht erneut auffällig würden.

Mit 21 Fällen liegt der Bereich Ethik und Moral auf dem zweiten Platz. Dahinter folgen Diskriminierungen von Personengruppen (20 Fälle) und Werbung mit dem Vorwurf der Kinder- und Jugendgefährdung mit 13 Fällen. Übrige Beschwerdevorwürfe, wie Verletzung religiöser Gefühle oder unzuträgliche Sprache blieben im einstelligen Bereich.

Konstant blieb das Ranking der Branchen vor dem Werberat. So belegen die Medien mit 22 Fällen Platz eins, gefolgt von Elektronik/Kommunikation (20 Fälle), Handel (19 Fälle), Bekleidung/Mode (13), alkoholhaltige Getränke, Lebensmittel (beide 12), sowie KFZ und KFZ-Zubehör mit elf Fällen.

Stetige Modernisierung der Diskriminierungsregeln

Der Deutsche Werberat will den Branchen einen verlässlichen Rahmen für ihre Werbung schaffen. "In Abstimmung mit allen Branchen der Werbewirtschaft haben wir die Diskriminierungsregeln der Zeit angepasst und eine Art Feintuning vorgenommen. Schwarz-Weiß-Formeln führen dabei nicht weiter", sagt Julia Busse. Entschieden würde in der Regel nach dem Balance-Gebot, das zwischen zulässiger Übertreibung oder provozierenden Elementen und faktischer Diskriminierung oder Herabwürdigung unterscheide. Rückendeckung habe der Deutsche Werberat auch von Seiten der Politik erfahren, als der Bundestag 2013 von der Normierung eines Verbots geschlechtsdiskriminierender Werbung absah und auf die Werbeselbstkontrolle durch den Werberat verwies. (pk)

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