24.01.2012 - Über die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie der EU-Kommission in Deutschland besteht nach wie vor Unsicherheit (s. OtO 02/12). Die SPD hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein generelles Opt-in für die Cookie-Speicherung vorsieht.
Die E-Privacy-Richtlinie ist Teil dieses Pakets. Die Kommission werde nicht zögern, Länder, die das Paket nicht umgesetzt haben, im Jahr 2012 vor den Europäischen Gerichtshof zu rufen, so die Sprecherin. Dazu, wann dies geschehen und welchen Staat dies betreffen werde, könnten derzeit jedoch noch keine Angaben gemacht werden. Deutschland sei im vergangenen November als einer von 16 Mitgliedsstaaten verwarnt worden, weil die Bundesregierung nicht das "Telecoms package" der EU umgesetzt habe, so eine EU-Sprecherin Ende Januar gegenüber ONEtoONE.
Unterdessen hat die SPD-Bundestagsfraktion unter Führung des Mitglieds Gerold Reichenbach den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die E-Privacy-Richtlinie umgesetzt werden soll. Der Entwurf will das Setzen von Cookies "in der Regel unter Einwilligungsvorbehalt" stellen. Laut CDU ist eine gesonderte Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie jedoch gar nicht mehr nötig: Die Bundesregierung habe die aktuelle Fassung des seit 2007 gültigen Telemediengesetzes (TMG) als Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie nach Brüssel gemeldet. "Von der EU-Kommission kam dazu bisher kein Widerspruch", sagte CDU-Fraktionsmitglied Andreas G. Lämmel im Bundestag.
Die Chancen für die Verabschiedung des SPD-Entwurfs dürften nahezu gleich null sein. Trotzdem rief er prompte Kritik aus der digitalen Wirtschaft hervor. Für OMS-Geschäftsführer Matthias Wahl (s. OtO 02/12) verweigert der Entwurf "jeden bislang mühevoll vermittelten Erkenntnisgewinn in einer Troika aus grob fahrlässigem Nichtwissen, vorsätzlicher Ausblendung eines Gesamtbildes und undifferenziertem Populismus". Besonders die im Textentwurf enthaltene Aussage, der Opt-in-Zwang sei alternativlos, rief Wahls Unmut hervor. (re)
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