15.08.2011 - Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Post untersagt, damit zu werben, dass ihr Produkt E-Postbrief "so sicher und verbindlich wie der Brief" sei und er "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet" übertrage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die nach seiner Ansicht irreführende Werbung geklagt und am 30. Juni in einem Urteil Recht bekommen. Ein Sprecher der Deutschen Post kündigte gegenüber ONEtoONE an, dass das Unternehmen in jedem Fall in Berufung gehen wolle.
Streitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die Deutsche Post in ihrer Werbung für den E-Postbrief den Eindruck erweckt, dass über den E-Postbrief geführte Kommunikation immer rechtsverbindlich sei. Nach Auffassung des Bonner Richters ist dies der Fall. Für eine rechtsverbindliche Kommunikation sei aber entweder eine Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur vonnöten. Diese Möglichkeit bestehe beim E-Postbrief jedoch nicht. "Die Angabe, der E-Postbrief sei so sicher und verbindlich wie der Brief, ist geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht hat deswegen der Verwendung des Claims "Verbindlich, vertraulich, verlässlich" einen Riegel vorgeschoben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Post prüft zurzeit die Urteilsbegründung, will aber laut dem Unternehmenssprecher in jedem Fall in Revision gehen. "Wir vertreten eine andere Rechtsansicht", so der Sprecher.
Die Entscheidung des Bonner Richters ist bereits der zweite juristische Dämpfer, den die Post mit dem E-Postbrief hinnehmen muss. Im April hatte bereits das Landgericht Köln entschieden, dass die Post ihr Post-Ident-Verfahren auch den Mitbewerbern Deutsche Telekom und United Internet zur Verfügung stellen muss. Die beiden Unternehmen planen mit der De-Mail ein zum E-Postbrief der Post vergleichbares Produkt und hatten dagegen geklagt, dass sie Post-Ident nicht zur notwendigen Identifizierung ihrer Endkunden hätten nutzen dürfen.
Auch die neue Auseinandersetzung ist vor dem Hintergrund des Konkurrenzkampfes unter den potenziellen De-Mail-Anbietern zu sehen. Die Deutsche Post hatte den E-Postbrief im Sommer 2010 gestartet, obwohl zu diesem Zeitpunkt das De-Mail-Gesetz noch nicht verabschiedet war. Mit einer groß angelegten, von Jung von Matt konzipierten Werbekampagne drückte der Logistikkonzern das Produkt in den Markt und erhoffte sich einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern. Das De-Mail-Gesetz, das die Kommunikation über so genannte De-Mail-Dienste als rechtsverbindlich erklärt, ist erst im Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Seitdem ringen die Anbieter mit den durch das Gesetz vorgeschriebenen Sicherheitszertifizierungen. Die De-Mail der Deutschen Telekom und United Internet soll letzten Informationen der Unternehmen zufolge erst im kommenden Jahr starten. (re)
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