Interview

Facebook: Fotoflut für Fan-Seiten

26.07.2011 - Seit Mai ist bei Facebook "Brand Tagging" möglich. Durch den neuen Service können nicht mehr nur Freunde, sondern auch Fan-Seiten auf Fotos verlinkt werden. Es funktioniert bisher bei Marken, Produkten und Personen. Voraussetzung ist, dass User und Fan-Seite das Tagging erlauben. ONEtoONE interviewte hierzu Markenrechts-Anwältin Yvonne Draheim.

Welche Chancen bietet das neue Brand Tagging?
Draheim: Nirgendwo erreichen Sie so günstig so viele Nutzer in der werberelevanten Zielgruppe. Brand Tagging erhöht die Kundenbindung und ist eine Art "natürliches Product Placement". Die markierten Fotos erscheinen je nach Einstellung bei den Freunden des Nutzers und in den Fotos der Fan-Seite.

Welche Risiken sehen Sie?
Draheim: Verdeckte Marketingaktionen von Mitbewerbern durch falsch getaggte - oder konzertiert zeitgleich viele richtig getaggte - Fotos sind einfach. Zudem kann es passieren, dass User unbewusstes Fehl-Tagging betreiben und zum Beispiel Pepsis Fan-Seite mit einer Coca-Cola-Flasche verknüpfen oder auf Fälschungen verlinken.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor, was tue ich dagegen?
Draheim: Laut EuGH, sobald "die Hauptfunktion, also die Gewährleis-tung der Herkunft der Ware, beeinträchtigt ist". Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung zählen zum Beispiel dazu. Sie können IP-Verletzungen problemlos über ein Formular an Facebook melden. Das funktioniert meistens. Falls nicht, können Sie den Gegner abmahnen.

Brauche ich dafür einen Anwalt?
Draheim: Für eine Strafanzeige und für das Ausfüllen des Formulars brauchen Sie keinen Anwalt. Wenn Sie abmahnen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Wenn Ihre rechtlichen Ansprüche gültig sind, werden Ihnen die Kosten dafür auch erstattet.

Wie beuge ich Markenschäden vor?
Draheim: Suchen Sie regelmäßig nach Ihren Markennamen in Facebook mittels Suchmaschinen. Außerdem sollten die Administratoren Ihrer Fan-Seite regelmäßig Ihren Facebook-Fotoordner prüfen, um falsche Links schnell entfernen zu können. Zudem gibt es bereits Filtersoftware, die Ihre Marke auf Fotos erkennt. (db)

Yvonne Draheim

[f1]Die Gesprächspartnerin ist seit 1999 Anwältin für Markenrecht bei Hogan Lovells, Hamburg. Seit 2011 ist sie Partnerin der Kanzlei.

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