Datenschutz

BVH: Für Transparenz, aber gegen gesetzliche Kontrolle

26.11.2010 - Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) stellt sich auf die Seite der Verbraucherschützer. Er begrüßt die Initiative von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) für eine transparente Information der Anbieter zum Umgang mit persönlichen Nutzerdaten. Allerdings hält der Verband nichts davon, den Gesetzgeber einzuschalten. Denn: Sogar die Verbraucherschützer halten sich offenbar nicht immer an das, was sie selbst predigen.

Der VZBV hatte den Einsatz von Cookies und Targeting auf Websites von beispielsweise Verlagen, Versandhändlern, Webmail-Diensten und Videoportalen kritisiert. Diese Marketing-Techniken sind laut VZBV für den Verbraucher nicht transparent. Um das zu ändern, wurde vom Verband gar ein generelles Opt-in gefordert.

"Der interaktive Handel, also Online- und Versandhändler, haben ein vitales Interesse daran, dass Verbraucher vertrauensvoll und sicher im Netz einkaufen können. Ziel der Branche ist nicht das unbändige Datensammeln oder gar Ausspionieren und Handeln mit persönlichen Daten unserer Kunden, sondern ein einfaches und sicheres Einkaufen im Netz zu gewährleisten", sagt BVH-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.

Den öffentlichen und lauten Ruf des VZBV nach dem Gesetzgeber sieht der BVH aber als überzogen an. Weder Kunden, noch Unternehmen ist, so Wenk-Fischer weiter, damit gedient, seitenlange juristische oder Technik-lastige Zwangsbelehrungen ins Netz zu stellen und neue technische Hürden aufzubauen, die das heutige Einkaufen im Netz erschweren würden. "Wichtig ist uns, genauso wie VZBV und Politik, Transparenz und ein aufgeklärter Verbraucher, der die neuen Technologien selbstbewusst und vertrauensvoll nutzt."

Nicht sinnvoll ist, nach Ansicht des BVH, eine ganze Branche oder Technologie öffentlich an den Pranger zu stellen. Zumal, so der Verband weiter, der VZBV selbst beim Aufruf seines Internetauftritts einen Cookie mit einer bei anderen bemängelten Laufzeit von einem Jahr nutzen würde, ohne darüber zu informieren. (sl)

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