25.11.2010 - Die Verbraucherzentrale schießt gegen die Websites von Verlagen, Versandhändlern, Webmail-Diensten und Videoportalen. Konkret geht es um Cookies und Targeting. Der Einsatz dieser Marketing-Techniken sei für die Verbraucher einfach nicht transparent, so der Vorwurf. Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), verlangt sogar ein generelles Opt-in.
Man muss dem obersten Verbraucherschützer allerdings zugute halten, dass er durchaus auch Einsicht in die Notwendigkeiten der Werbewirtschaft hat. "Es kann ja durchaus auch Nutzen bringen, wenn Anbieter meine Vorlieben kennen. Allerdings will ich wissen, wann mich wer beobachtet und wer meine Daten wofür nutzt", so Billen am Donnerstag in Berlin. "Was wir brauchen sind klare Informationen der Anbieter und auf dieser Grundlage eine aktive Zustimmung der Verbraucher zum Einsatz der Techniken." Zum Verständnis: Für Billen sind Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing und Mousetracking "Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren".
Um ihre These zu belegen, haben die Verbraucherschützer gemeinsam mit dem Bundesverbraucherministerium und der TU Berlin den Einsatz von Cookies auf Webseiten von Zeitungen, Versandhändlern, Webmail-Diensten und Videoportalen geprüft. Ihr Fazit: "Der Nutzer wird in der Regel nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Cookies eingesetzt werden. Ein weiteres Ärgernis ist die lange Lebenszeit der eingesetzten Cookies, in einem Fall sogar 30 Jahre."
Gerd Billen hat vier Forderungen an Politik und Internet-Wirtschaft formuliert, in denen er auch konkret das Direktmarketing anspricht:
Opt-In: Die Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie, die Informationspflichten bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten vorschreibt und ein Recht auf Ablehnung einräumt, sind konsequent in nationales Recht umzusetzen. Dies ist durch eine aktive, informierte Einwilligung zu gewährleisten (Opt-In).
Transparenz und Wissen: Die Werbewirtschaft und die Plattformbetreiber müssen die Verbraucher in angemessener und verständlicher Weise über die eingesetzten Techniken und die Nutzung der Daten informieren.
Selbstverpflichtung alleine reicht nicht: Der Ehrenkodex der Europäischen Direktmarketingbranche zur Erhebung und Verarbeitung von Daten muss verbindlich umgesetzt, dessen Einhaltung kontrolliert und Fehlverhalten sanktioniert werden. Notwendig sind neue und effektive Strukturen der Marktüberwachung und Rechtsdurchsetzung.
International vermitteln: Die Bundesregierung muss sich international für die Etablierung hoher Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards im Internet einsetzen. Zehn Jahre nach der Verabschiedung des Safe-Harbour-Abkommens verweigern sich etwa amerikanische Unternehmen noch immer europäischem Recht, wenn sie Daten in Europa erheben.
In eine ähnliche Kerbe schlägt zurzeit die EU-Kommission. Auch in Brüssel geht es um neue Datenschutzrichtlinien. Der Deutsche Dialogmarketing Verband hat sich bereits eingeklinkt. Mehr dazu erfahren Sie am nächsten Montag in der neuen Ausgabe von ONEtoONE. (te)
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