03.09.2010 - Der Langener Adressdienstleister Direct Media Marketing (DMM) hat Insolvenz anmelden müssen. Wie es für das Unternehmen und die 17 Mitarbeiter weiter geht, ist unklar. Die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit sind offenbar vielfältiger Natur.
Das vorläufige Insolvenzverfahren ist eröffnet. Laut Geschäftsführer Holger Weishaupt verschafft sich der Insolvenzverwalter Dr. Thomas Lanio (Offenbach) derzeit einen Überblick. Ausstehende Rechnungen würden - wie in einem solchen Verfahren üblich - nicht mehr bezahlt. Die August-Gehälter habe man noch auszahlen können. Was im September geschieht, sei offen. Der Geschäftsbetrieb laufe aber weiter, so Weishaupt. Das gelte auch für das Portal Katalog-mix.de. DMM ist bereits seit elf Jahren im Geschäft.
Weishaupt nannte ONEtoONE.de fünf Gründe für die Insolvenz.
1. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). "Durch die Datenschutznovelle ist die Adressgenerierung ungleich schwieriger geworden", sagt Weishaupt. Wegen der Double-opt-in-Regelung sei der Rücklauf um die Hälfte eingebrochen, die Generierung einer Adresse also sehr viel teurer geworden. Die Geschäftskunden seien aber nicht bereit, für eine Adresse mehr auszugeben als früher.
2. der Lotteriestaatsvertrag. "Dieses Gesetz hat uns einfach sehr, sehr wichtige Kunden gekostet", so Weishaupt. DMM hatte sich nicht zuletzt als Adressdienstleister für Gewinnspiele positioniert.
3. Entwicklungen im Telemarketing. "Wir sind auf hohen Kosten sitzen geblieben", sagt der DMM-Chef, "wegen Call-Center-Dienstleistern, die einfach geschlossen wurden, in die Insolvenz mussten oder aufgrund rechtlicher Restriktionen hierzulande ins Ausland abgewandert sind."
4. das Online-Geschäft. "Wir hatten bei dem Finanzdienstleister Maxda den Online-Bereich mit aufgebaut", sagt Weishaupt. Dieses Geschäftsfeld habe dann bei dem Kunden eine derart große Rolle eingenommen, dass er es mittlerweile inhouse organisiert. "Da ist uns ein wichtiger Auftrag weggebrochen."
5. Personalkosten. Weishaupt ist der Meinung, DMM hätte mit einem drastischen Personalabbau vor der Insolvenz bewahrt werden können. Das sei aber kurzfristig wegen hiesiger Gesetze wie Kündigungsfristen und Abfindungszahlungen nicht finanzierbar gewesen. (te)
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