Neue Richtlinie

Google erlaubt Adwords-Buchung von Markennamen

04.08.2010 - Der Suchmaschinengigant Google ändert seine Markenrichtlinie in Europa. Vom 14. September an dürfen Nutzer der Suchwortanzeigen Adwords dort auch Markennamen als Keywords buchen. Damit kündigt Google bereits die zweite Adwords-Änderung innerhalb weniger Wochen an, die auf die Suchmaschinenwerbebranche deutliche Auswirkungen haben dürfte.

Google hatte in der vergangenen Woche bereits bekannt gegeben, Suchmaschinenmarketing-Agenturen dazu verpflichten zu wollen, die Leistungsdaten und Kosten von Suchwortkampagnen vor den Kunden offenzulegen (ONEtoONE berichtete). Nach der nun vorgestellten neuen Markenrichtlinie dürfen beispielsweise Betreiber von Reise- oder Hotelbuchungs-Websites künftig auch auf den Markennamen einer Fluggesellschaft als Keyword für ihre Suchanzeigen bieten. Sucht ein Google-Nutzer dann etwa nach Lufthansa, kann die entsprechende Anzeige eines solchen Website-Betreibers erscheinen. Die neue Richtlinie betrifft jedoch nur die Schlüsselbegriffe, auf die die Adwords-Nutzer bieten - die Richtlinien für Anzeigentexte bleiben unverändert: Unbefugte Werbetreibende dürften keine Handelsmarken in den Texten ihrer Suchwortanzeigen verwenden, warnt Google. Zudem kann ein Markeninhaber bei Google Beschwerde einreichen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt. Nutzer könnten beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen, so Google. Sollte dies der Fall sein, werde die Anzeige entfernt.

Mit der neuen Markenrichtlinie reagiert Google auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der im März über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing entschieden hatte. "Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es konform mit dem bestehenden Markenrecht ist, wenn unsere Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen", so Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland. "Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren." In den meisten andern Ländern gelten schon ähnliche Bestimmungen: in den USA und Kanada bereits seit 2004, in Irland und Großbritannien seit 2008. In den beiden letztgenannten Nationen können einige Werbetreibende ab dem 14. September sogar Handelsmarken anderer Unternehmen in ihren Anzeigentexten verwenden.

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