Datenschutz

Verbraucherzentrale fordert Facebook-Verweigerung

07.04.2010 - Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mischt sich in die Diskussion um den Datenschutz des Sozialen Netzwerk Facebook ein. Die VZBV rät den Nutzern sich mit ihren Freunden einen anderen Anbieter zu suchen und schließt sich damit sowohl dem Urteil von Stiftung Warentest als auch dem offenen Brief von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner an Facebook-Gründer Mark Zuckerberg an.

von Susanne C. Steiger

Zwar hätten alle sozialen Netzwerke, einschließlich Facebook, im Sommer 2009 auf eine Abmahnung der VZBV mit einer Ankündigung reagiert, ihre Vertrags- und Datenschutzbestimmungen zu überarbeiten. Daran habe sich Facebook jedoch nicht gehalten, so die VZBV auf Basis einer aktuellen Überprüfung. Die kürzlich vom weltweit größten Online-Netzwerk angekündigten neuen Datenschutzbestimmungen gingen laut der Verbraucherzentrale soweit, dass das Unternehmen vom Nutzer einen Freibrief für eine weitgehende Verwendung und Weitergabe von Daten erhalte. "Momentan können wir den Nutzern nur raten, den geplanten Änderungen zu widersprechen und sich gemeinsam mit ihren Freunden einen neuen Anbieter zu suchen, wenn ihnen der Schutz ihrer persönlichen Daten wichtig ist", sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Die VZBV fordert nun ein generelles Opt-in für die User bei jeder Weitergabe und Nutzung persönlicher Daten durch Social Networks. Derzeit gilt üblicherweise ein Opt-out, bei dem der User im Einzelfall Widerspruch einlegen muss. Zudem solle der Datenschutz in die Liste der Verbraucherschutzgesetze im Unterlassungsklagegesetz aufgenommen werden, um rechtlich gegen Datenmissbrauch vorgehen zu können, so der Bundesverband. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte in ihrem offenen Brief gefordert, dass Facebook alle Mitgliederdaten umfassend schützen solle, geplante Änderungen der Nutzungsbedingungen vor der Änderung klar mitteilen müsse und eine Weitergabe der Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken nur durch die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer erfolgen dürfe. Sie kündigte ansonsten ihren persönlichen Austritt aus dem Netzwerk an. (kb)

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