13.02.2009 - Der Bundesrat ist in seinen Empfehlungen für die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes noch über den Regierungsentwurf hinaus gegangen. Die Streichung des Listenprivilegs und die Einführung der Opt-in-Regelung scheinen damit nicht mehr abwendbar zu sein.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht aus. Aber auch das vorgesehene Verfahren zum Erhalt eines Datenschutzsiegels muss nach Meinung der Länder grundlegend geändert werden. Der dadurch zu erwartende Bürokratieaufwand sei enorm und stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Angesichts der bislang unklaren Zuständigkeiten der verschiedenen Kontrollinstanzen sei mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Als unzureichend kritisieren die Länder auch, dass Unternehmen das geplante Datenschutzsiegel bereits verwenden dürfen, bevor es überprüft wurde. Stelle sich später heraus, dass das Siegel den Sicherheitskriterien nicht entspricht, sei das Vertrauen in das Siegel selbst und das der Betroffenen beeinträchtigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats.
Das geplante Koppelungsverbot soll nach Ansicht des Bundesrates für alle Unternehmen gelten. Laut Gesetzentwurf richtet es sich nur an Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung und soll verhindern, dass diese einen Vertragsabschluss von der Preisgabe und Nutzung personenbezogener Daten abhängig machen. Hier ist der Bundesrat also deutlich restriktiver als die Bundesregierung.
Einsicht zeigte der Bundesrat lediglich bei Meinungsforschungsinstituten. So äußerten sich die Länder skeptisch zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Insofern müsse beachtet werden, dass diese Institute eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllen, so die Länderkammer.
In Sachen Datenschutz fordert der Bundesrat allerdings deutlich weitergehende Maßnahmen als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. So müssten vor allem die Informationspflichten bei Datenpannen gestärkt werden. Entsprechend der Ankündigung durch die Bundesregierung sollten Betroffene ein umfassenderes Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten in einem automatisierten Verfahren erhalten. Zu überlegen sei auch, so der Bundesrat, wie man die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Auftragsverhältnissen sichern könnte. Gerade der rechtswidrige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Call-Center habe den Handlungsbedarf hier noch einmal deutlich gemacht.
Darüber hinaus machen die Länder zahlreiche Vorschläge zur Erweiterung der Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen den Datenschutz. Schließlich sprechen sie sich dafür aus, dass Verbraucherzentralen und andere Organisationen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf Unterlassung klagen können. Dies könnte nach Meinung von Juristen zu einer wahren Klageflut führen.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) reagierte entsetzt auf die Äußerungen des Bundesrats. "Die Politik orientiert sich an Kriminellen, die illegal mit Daten handeln. Dieser einseitige Blick aber würde zu einem massiven Umsatzeinbruch über alle Branchen hinweg führen und die Versorgung der Kunden mit erwarteten Produkt- und Dienstleistungsinformationen abschalten", sagte ZAW-Sprecher Volker Nickel, ZAW). Die Dachorganisation von 43 Verbänden der werbenden Wirtschaft, Medien, Agenturen und Forschung schätzt, dass rund fünf Milliarden Euro netto jährlich von den Unternehmen in Direktwerbung investiert werden.
"Unverständlich ist, wieso die Ministerpräsidenten den ohnehin wirtschaftsfeindlichen Regierungsentwurf noch verschärfen wollen", sagte Nickel. Anstatt zumindest die bislang von der Regierung vorgebrachten unzureichenden und teilweise auch unpraktikablen Ausnahmereglungen vom Einwilligungserfordernis zu erweitern, solle sogar noch draufgesattelt werden. Die Verschärfung des so genannten Koppelungsverbots und das generelle Erfordernis einer schriftlichen Bestätigung der Einwilligung würden an dem Problem illegalen Datenhandels nichts ändern - die Wirtschaft aber in einer ohnehin sehr schwierigen Gesamtsituation treffen. Positiv sei einzig zu bewerten, dass sich der Bundesrat für eine klarstellende Regelung zur Tätigkeit der Markt- und Meinungsforschungsinstitute ausgesprochen habe. (te)
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de