18.01.2008 - Die Bundesverbraucherzentrale sorgt mal wieder für dicke Luft in der Call-Center-Branche.
Die Beschwerden über unerbetene Telefonanrufe ebbten nicht ab, behaupten die Verbraucherschützer und zitieren eine Forsa-Studie, wonach sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt fühlen. Schlussfolgerung: Verträge, die durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande gekommen seien, müssten unwirksam sein. Erst mit einer Bestätigung in Textform, also per Brief, Mail oder Fax sollten sie gültig werden. Angeblich sollen die Verbraucherminister der Länder diese Forderung unterstützen.
Das Call Center Forum (CCF) hat darauf ungewohnt ärgerlich reagiert. "Die Forderung nach schwebender Unwirksamkeit am Telefon geschlossener Verträge wird durch ständige Wiederholung nicht sinnvoller", sagte Manfred Stockmann, Präsident des CCF. Wenn ein Unternehmen einen Kunden anrufe, um zum Beispiel eine gebuchte Reise nach Mallorca wegen eines Streiks der Fluglotsen nach Ibiza zu verändern und der Kunde am Telefon dieses veränderte Angebot annehme, müsse dies rechtskräftig sein.
Insbesondere bei kurzfristigen Geschäften wie Ticketbuchungen oder Reisen forderten Verbraucher diese Kundenorientierung von den Unternehmen. Stockmann: "Wenn all diese Verträge erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher schriftlich zustimmt, dann wird es diesen Service künftig nicht mehr geben. Das kostet nicht nur Serviceorientierung, sondern auch bis zu 150.000 Arbeitsplätze." (te)
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