Keine Robinson-Liste für Online-Werbung in USA

28.11.2007 - Verbraucher- und Datenschützer scheitern erneut vor der Handelsbehörde FTC

US-amerikanische Daten- und Verbraucherschützer sind zum zweitem Mal mit dem Versuch gescheitert, eine Robinson-Liste gegen Behavioral Targeting zu etablieren. Neun Verbände hatten eine entsprechende Petition bei der US-Handelsbehörde FTC eingereicht. Demnach sollten Online-Vermarkter und Ad-Server-Anbieter der FTC alle Server melden, die Tracking-Cookies zur Verfolgung des Surf-Verhaltens der User benutzen. Die FTC sollte daraus eine Liste erstellen und den Usern zum Download bereitstellen. Diese hätten dann die Möglichkeit, die Daten in ihren Browser zu laden, der mit Hilfe eines Plug-in die gelisteten Tracking- Cookies abblockt.

Die FTC lehnte diese Forderung erneut ab. Nach Ansicht der Behörde sind die Möglichkeiten der Selbstregulierung in der Behavioral-Targeting-Branche noch nicht ausgereizt. Erste Ansätze in dieser Richtung gibt es bereits. So stellen beispielsweise der Online-Verband NAI und der Portalbetreiber AOL den Nutzern Austragungslisten zur Verfügung, die den Datenschützern aber noch nicht weit genug gehen.

Nach Ansicht von Ulrich Hegge, Geschäftsführer des Behavioral-Targeting-Anbieters Wonderloop, besteht in Deutschland kein Bedarf für Opt-out-Optionen, da die hiesigen Anbieter im Gegensatz zu vielen US-Kollegen datenschutzrechtlich sauber arbeiteten und somit keine IP-Adressen verfolgten. Auch der DDV spricht sich gegen eine Do-not-track-Liste aus, begrüßte aber die Forderung der US-Verbände nach mehr Transparenz im Behavioral Targeting. brö

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